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Hobbyfunk-News


28. 12. 2004

Finanzierung der österreichischen "Regulierungs-GmbH" verfassungswidrig

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Finanzierung der österreichischen "Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH" (RTR-GmbH) teilweise verfassungswidrig ist. Dies meldet der Internet-Newsticker "heise online".

Die Finanzierung der RTR-GmbH ist im sog. "KommAustria-Gesetzes" (KOG) geregelt. Dort ist in § 10 festgelegt, das österreichische Rundfunkveranstalter und Telekommunikations-Firmen Beiträge ("Abgaben") zahlen müssen, deren Höhe sich nach dem Umsatz der Unternehmen bemisst.

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof bemängelte, dass die RTR-GmbH ihren Finanzbedarf (und damit die Höhe der Abgaben) weitgehend selbst festlegen darf. Weil aber die Aufgaben der RTR-GmbH und damit der Finanzbedarf zu ungenau bestimmt sind, ist nach Auffassung des Gerichts auch die darauf aufbauende Abgaben-Regelung (soweit sie Rundfunkanstalten betrifft) rechtswidrig.

Der vollständige Wortlaut des Urteils ist im Internet unter www.vfgh.gv.at/presse/G3-20-04.pdf zu finden.

Auch in Deutschland ist im neuen Telekommunikationsgesetz festgelegt, dass die nationale Regulierungsbehörde (hier: RegTP) in Zukunft teilweise von Telekommunikations-Unternehmen finanziert werden soll. Dies soll durch Zahlung eines sogenannten "Telekommunikationsbeitrages" geschehen. Die betroffenen Unternehmen haben dagegen bereits im Vorfeld Protest erhoben.

Hobby-Funkanwendungen sind von den hier genannten Abgaben bzw. Beiträgen nicht betroffen.

- wolf -

 

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