FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News


29.01.2010

Stellungnahmen von DAKfCBNF, DFA und Franz Ahne zu "12 Watt SSB"

Am 28. Januar 2010 fand in der Bundesnetzagentur in Mainz ein Arbeitstreffen statt, bei dem auch das Thema "12 Watt SSB im CB-Funk" auf der Tagesordnung stand (das Funkmagazin berichtete).

Zu diesem Treffen hatten die CB-Funk-Vereinigungen DAKfCBNF und DFA sowie Franz Ahne (als Privatperson) Stellungnahmen eingereicht. Um den Lesern zu vermitteln, welche Positionen diese Vereinigungen bzw. Franz Ahne in Sachen "12 Watt SSB" gegenüber der Behörde einnehmen, veröffentlicht das Funkmagazin die Stellungnahmen nachfolgend in vollem Wortlaut.

 

Stellungnahme des DAKfCBNF:

Stellungnahme zur Leistungserhöhung auf 12 Watt (PEP) in der Betriebsart SSB

Vorbesprechung am 28.01.2010 in der BNetzA in Mainz, 10:00 Uhr, zur CEPT
Arbeitsgruppe WG SE in Rottach - Egern vom 01. - 05. Februar 2010 .

Hier Agenda des 55. Meeting der WG SE, Punkt 3.3 und 5. Doc 009

Mit dem Bericht der SE7 zu WG SE wurde eine Leistungserhöhung von 4 Watt auf 12 Watt in der Betriebsart SSB, europaweit zur Diskussion gestellt.

Der Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk, hat daraufhin, bei seinen Mitgliedsvereinigungen eine Befragung zu diesem Thema durchgeführt.
Nach Auswertung der Antworten, steht die Befürwortung für die Leistungserhöhung von 4 Watt auf 12 Watt in der Betriebsart SSB im Vordergrund - jedoch sollte jede Beeinflussung durch elektromagnetischen Wellen in diesem Frequenzbereich, auf sicherheitsrelevante Geräte minimiert werden. Es sollte daher geprüft werden, ob eine Leistungserhöhung im europäischen Raum sinnvoll ist.

Begründung zur Leistungserhöhung

Im ländlichen Raum der Bundesrepublik Deutschland gibt es, teils durch die Besiedlung als auch durch die Topologie, bedingt, immer wieder Probleme mit den Reichweiten der bisher verwendeten Funkgeräte. Eine Leistungserhöhung würde diesen Missstand erheblich minimieren. Die Kommunikation der Teilnehmer könnte daher intensiviert werden. Ein weiterer Aspekt ist die zunehmende Sonnenfleckenaktivität, die ebenfalls zur intensiveren und weit reichenden Kommunikation ( z. B. im Katastrophenfall ) führen könnte.
Ein anderer Bereich liegt im Notfunk. Hierbei könnte ein erweiterter Leistungsbereich einen Notruf effizienter gestalten.

Die Mitgliedsvereinigungen des Deutschen Arbeitskreises für CB- und Notfunk, bitten daher um Prüfung der Leistungserhöhung von 4 Watt auf 12 Watt, in der Betriebsart SSB im 11 Meter Bereich.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift Böhle)

(Ende der Stellungnahme des DAKfCBNF)

 

Stellungnahme der DFA (formuliert von Mathias Czaya):

Einwände gegen die Erhöhung der CB Funk Leistung auf 12 Watt (P.E.P)

Behauptet wird die Notwendigkeit der Erhöhung der SSB Leistung von 4 Watt (P.E.P.) auf 12 Watt (P.E.P.), weil dieses von LKW Fahrern verlangt worden sei.

Hier wird widersprochen.

In den letzten 10 Jahren sind an die nationalen CB Funk Verbände in Deutschland nicht nur keine Forderungen von LKW Fahrern sondern auch nicht von deren Vereinigungen herangetragen worden mit dem Wunsch nach Leistungserhöhung für SSB.

Der Behauptung der Schaffung einer neuen Norm auf höherem Leistungsniveau für den grenzüberschreitenden LKW Verkehr wird widersprochen. Derzeit haben 23 Länder 4 Watt FM, was einen de facto harmonisierten Standard darstellt.
Dieser braucht keineswegs geändert zu werden.

Nur 2 Länder ( Polen und Spanien) haben SSB mit einer höheren Leistung als 4 Watt (P.E.P.) .

Die Leistungserhöhung wird vom Antragsteller (ETSI an CEPT) aus offensichtlich wirtschaftlichen Gründen betrieben, um neue Geräte auf einem stagnierenden Markt verkaufen zu können.

Es wird beanstandet, dass in TR 102626 nicht die gesetzlich vorgeschriebenen und zum Betrieb notwendigen elektrischen Geräte eines Fahrzeuges ( z.B. Fahrtenschreiber, Bordelektronik, Computersteuerung des Motors) geprüft worden sind.

Citation from TR102626
"The application of "CB radio has matured into a communication medium mainly used by long distance lorry drivers as their only means of communicating with fellow drivers and as such plays a vital part in communicating road safety and weather information".

Der Bedarf nach Reichweite im CB Funk wird seit 4 Jahren OHNE Leistungserhöhung bereits jetzt schon abgedeckt. Sprachgateways erlauben eine beliebige Reichweite und benutzen zur Tunnelung das Internet. In Deutschland gibt es über 200 angemeldete Sprachgateways auf den Platformen EQSO, Free Radio Network und Teamspeak. Vorbild war das Echolink auf den Amateurbändern. Sprachgateways gibt es auch in anderen euroäischen Ländern und international z.B. in den USA, Mexico, Argentinien usw. . Die Modulationsart ist FM und verwendet werden die bereits harmonisierten 4 Watt Sendeleistung, welche eine ausgezeichnete Sprachqualität ermöglichen und bei Fahrzeugbetrieb als Nebeneffekt lästige Zündstörungen unterdrücken. Dieses wäre bei AM oder SSB Betrieb systembedingt nicht so ohne weiteres möglich.

Es wird beanstandet, dass nicht die möglichen Interferenzen und Fehlsteuerungen bis hin zum Ausfall der Baustellenwarnsysteme, die auf mehreren Kanälen im CB Funk betrieben werden, geprüft worden sind. Dies ist nicht mit der Verkehrssicherheit vereinbar.

Es wird beanstandet, dass es keine Beschränkung im CB-Funk für die Leistung mit 12 Watt (P.E.P) für den Mobilbetrieb gibt. Eine Beschränkung würde das Prüfverfahren für Störungen bei der Heimelektronik vereinfachen.

Da es kein Verbot für den stationären Betrieb des CB-Funks gibt, muss eine erweiterte Prüfung und weitere Messungen verlangt werden.

Viele wichtige elektronische Geräte der Heimelektronik sind nicht geprüft worden, was angesichts 38 Millionen Fernseh- und Computerhaushalte in Deutschland, wie auch für weitere Millionen in Europa, notwendig wäre.

Eingeräumt werden (in der TR 102626) Störungen des Fernsehempfangs im Band I (48-68 MHz) und diese würden sich angeblich mit Zeitablauf von selbst erledigen. Nicht erwähnt wird, dass Deutschland auf Hinweis der Europäischen Union das Datum 2015 für den Übergang zum digitalen Fernsehen bestimmt hat. Nicht erwähnt wurde, dass die Kanäle 2-4 auch weiterhin im Kabelfernsehen wegen der Frequenzknappheit dringend benötigt werden und sich keinesfalls "von selbst" erledigen.

In diesem Zusammenhang wird das Fehlen jeder Messungen an Videorecordern beanstandet, die den gleichen Frequenzbereich wie Fernsehgeräte belegen. Auch beanstanden wir das Fehlen von Messungen an Zusatzgeräten, die sich in der Vergangenheit als störanfällig gezeigt haben, wie Kabeldecoder, PayTV Decrambler usw. .

Mit dem Aufkommen von Internet über Kabel ist das Fehlen von Messungen zu beanstanden, die das Verhalten des frequenzgleichen Bandes der Internetrückrufkanäle, die den Kurzwellenbereich benutzen einschliesslich des 11 Meter Bandes, in Haushalten zu beurteilen ist.

Das Dokument SE7(09)062 ist lediglich ein vertraulicher Entwurf (draft: in confidence), der das Verhalten eines Verteilerschrankes beim Internetprovider beschreibt. Da aber CB Funkgeräte und Internetboxen in HAUSHALTEN aufeinander treffen, spielen die Eigenschaften der Geräte in den Räumen eines Internetproviders keine
besondere Rolle.

Auch fehlt eine Beurteilung des Störpotentials von verkabelten Haushalten bezüglich der Bildung von Mantelwellen auf den Abschirmungen von Koaxkabeln, zumal in Häusern oft viele hundert Meter Koaxkabel verwendet werden, die als Antennen wirken und deren Teilspannungen sich aufaddieren.

Ein äussert kritischer Punkt dürfte Power Line Communication (PLC) sein, welches innerhalb von Häusern (indoor PLC) auf unabgeschirmten Stromleitungen betrieben wird und den Bereich 15-30 MHz benutzt. Da sind Störungen durch Blocking und Datenpaketeverlust zu erwarten. Wir beanstanden das Fehlen von Messungen.

Da das Europäische Parlament durch Beschluss der Gründung einer Verbraucherschutzbehörde "GEREK" dem Internet einen hohen politischen Stellenwert eingeräumt hat (Amtsblatt der EU December, 18th, 2009) ist es auch geboten, die möglichen Störungen von Computern und Peripheriegeräten durch Messungen zu erfassen, was aber nicht geschehen ist und was dringend zu fordern wäre.

Aus dem Betrieb von Amateurfunkgeräten im benachbartem 10m Band sind Bildstörungen sowie Tonstörungen bekannt, die aus den Computerlautsprechern kommen, das Einfrieren von Bildern und Blockaden von Computermäusen und Tastaturen. Wir mahnen daher weitere Messungen an.

Es ist Angelegenheit des Antragstellers (ETSI), die Ungefährlichkeit von CB-Funkgeräten mit 12 SSB (P.E.P.) und die Vereinbarkeit mit Haushaltselektronik nachzuweisen.

Ein dringendes Bedürfnis, für 12 Watt SSB (P.E.P.), können wir derzeit nicht erkennen, wohl aber das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers beziehungsweise aus einzelnen Mitgliedern von ETSI ERM-TG28 .

Dazu schreibt der Chairman von SE7 im Abschlussprotokoll:
"The chairman noted that business matters cannot unfortunately be used as a rationale for higher power."

Wir bitten dringend um weitere ergänzende Messungen und schlagen vor, den Antrag auf Erhöhung der Sendeleistung 12 Watt SSB (P.E.P.) weiterer Bearbeitung oder Messungen an die SE7 zurück zu weisen.

(Ende der Stellungnahme der DFA)

 

Stellungnahme von Franz Ahne:

An die Bundesnetzagentur, Referat 412,

Betr.: Vorbesprechung im Hause am 28. 01. 2010, 10:00 Uhr, Raum 1055, zur CEPT Arbeitsgruppe WG SE in Rottach – Egern vom 01- 05. Februar 2010

Hier: Agenda des 55. Meeting der WG SE, Punkt 3.3 und 5, Doc 009

Aus Dokumenten (ETSI TR 102 626, einem älteren(!) Gutachten und "Draft: in confidence") wie auch denen, für das oben genannte Meeting, kann man folgendes entnehmen:

1.) 12 Watt SSB (PEP) in Kraftfahrzeugen, besonders LKW.

4. Citizens' Band (CB) Radio im Bericht der SE 7 zu WG SE"
Unter
"Key observations:
The type of usage has been changed. The main user group is lorry drivers,
As a consequence, higher power levels to CB devices were requested."

Für eine Erhöhung der Senderausgangsleistung für die Modulationsart SSB von jetzt 4 Watt (PEP) auf 12 Watt (PEP) wurde als ein Grund angegeben "die größere Reichweite für LKW Fahrer" (lorry drivers).

Eine solche dreifache Leistungserhöhung bedeutet in jedem Fall eine größere Beeinflussung auf die Bordelektronik von Kraftfahrzeugen (KFZ) und durch die Fingerspitzenarbeit bei Clarifier Einstellung und dadurch eine Gefahr im Straßenverkehr (z.B. Autobahnen mit höheren Geschwindigkeiten.)

Es wurden keine Untersuchungen / Gutachten weder in der TR 102 626, einem anderen alten Gutachten von vor über 10 Jahren, noch in einem Gutachten das als „Draft: in confidence“ angeführt wurde gefunden.

Auch der Einfluss auf die Autobahnwarnstellensysteme, die auf verschiedenen Kanälen mit AM und FM im 11 Meter Band arbeiten, wurde in keiner Untersuchung geprüft.

Die zweijährige Befragung unter den "Brummifahrern" aus verschiedenen Ländern ergab, die verschiedenen Kanäle auf denen sie sich in ihrer Sprache unterhielten und zwar in AM oder FM. Keiner nannte SSB als notwendig.

Auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) Para 23, Abs. 1a und 1b) wird hingewiesen. (Erweiterungsverbot für handgehaltene Mikrofone.)

2.) Harmonisierung der Bedingungen für den Betrieb von CB – Funk Anlagen

Einen weiteren Widerspruch in ETSI TR 102 626 findet man unter Punkt 6 (current of regulation). Hier sind, bis auf 17 Länder, die nicht geantwortet haben Betriebsbedingungen für CB Funk Geräte angeführt.
AM mit 1 Watt sind es 18 Länder;
SSB mit 4 Watt sind es 12 Länder;
FM mit 4 Watt gibt es in allen europäischen Ländern.

SSB mit 12 Watt gibt es nur in Spanien und Polen;
AM mit 5 Watt nur in Italien und nur auf 34 Kanälen:
AM mit 4 Watt in Spanien und Polen, wobei Polen mit 5 KHz neben der üblichen Kanäle liegt.

Es ist doch unverständlich, wenn unter Punkt 7 (proposed regulations) vorgeschlagen wird, dass sich alle europäischen Verwaltungen nach den Bedingungen in Spanien, Polen oder Italien richten sollen, während alle anderen bereits zum Teil harmonisiert sind.

The chairman (SE 7 in Paris December 2009) noted that business matters cannot unfortunately be used as a rationale for higher power.

Interessant ist auch die Aussage Punkt "4 im Bericht der SE 7 zu WG SE":
"SE 7 also sees that possible additional studies are not expected to change the conclusions."

Wir haben bereits eine größtmögliche Harmonisierung, wobei durchaus einige Länder noch Nachholungsbedarf für AM und SSB haben.

Sicher wäre es sinnvoller die EN 300 135 und die EN 300 433 endlich zu einer EN zusammenzufassen.

Es werden jedoch bei einer Leistungserhöhung (SSB) bei einem Betrieb in fahrenden Kraftfahrzeugen, gravierende Gefährdungen im Straßenverkehr befürchtet und bitte die WG SE nicht zuzustimmen und die Angelegenheit für weitere Untersuchungen oder Gutachten an die SE 7 oder ETSI ERM TG 28 zurück zu weisen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Ahne
Fahrlehrer seit 1953
(Straße und Wohnort gelöscht -Red.)

(Ende der Stellungnahme von Franz Ahne)

Alle Stellungnahmen liegen dem Funkmagazin im Originalformat vor.

- wolf -

 

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