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29.08.2010

Handy-Störsender im Knast: Behörde zufrieden, Insassen bezweifeln Wirksamkeit

Das baden-württembergische Justizministerium hat sich hochzufrieden über die Handy-Störsender geäußert, die seit einem Jahr in der Justizvollzugsanstalt Offenburg in Betrieb sind. In einer Presseerklärung der Behörde heißt es, der einjährige Testbetrieb der Störsender sei ein "voller Erfolg". Es habe "zu keinem Zeitpunkt Störungen von Mobiltelefonen außerhalb des Anstaltsgeländes gegeben".

Justizminister Ulrich Goll (FDP) möchte auch andere Strafvollzugsanstalten des Landes mit solchen Störsender ausstatten. Er erhofft sich durch eine erhöhte Sicherheit in den Anstalten. Außerdem - so meint er - könne durch den Einsatz der Störsender verhindert werden, dass "Drogengeschäfte oder andere Straftaten aus der Haft heraus organisiert werden". Dadurch würden diese Anlagen auch zum Schutze der Bevölkerung beitragen.

Bei den Betroffenen - den Insassen von Strafvollzugsanstalten - stoßen solche Äußerungen auf Kritik. Sie bezweifeln die Wirksamkeit der teuren Handy-Störsender-Anlagen und weisen darauf hin, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, "drahtlos" mit der Außenwelt in Verbindung zu treten. In der Zeitschrift "Der Lichtblick", die von Insassen der Justizvollzugsanstalt Tegel herausgegeben wird, hieß es dazu bereits im Herbst vergangenen Jahres in einem Kommentar u.a. (Zitat):

"Sollte (...) ein Gefangener tatsächlich ein Handy für eine Fluchtvorbereitung oder gar strafbare Handlung missbrauchen wollen, dann würde gerade dieser Gefangene auch immer andere Wege für sein Treiben finden, wenn man ihm sein Handy wegnehmen oder die Benutzung stören würde. Wenn die Justiz Handys blockt, dann funktionieren vielleicht die aus der Mode gekommenen PMR-Funkgeräte (auch bekannt als Walkie-Talkies) oder Freenet-Funkgeräte (...) oder CB-Handfunkgeräte oder gar Funk-Babyphone anstelle eines Handys." (Ende des Zitats)

Die in Offenburg installierte Anlage kostete rund eine Million Euro. Sie besteht aus mehr als 700 kleinen Störsendern, die jeweils nur eine geringe Reichweite haben und sich nur einschalten, wenn sie ein Handysignal geortet haben. Die Bundesnetzagentur hatte den Betrieb im August vergangenen Jahres zunächst testweise erlaubt und und schließlich eine dauerhafte Genehmigung erteilt.

- wolf -

 

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