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Bundesrat billigt Powerline-Nutzungsbestimmung

Der Bundesrat hat am 30. März 2001 der "Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung" zugestimmt. In dieser Rechtsverordnung ist die umstrittene "Nutzungsbestimmung 30" enthalten, in der u.a. die Nutzung von Stromleitungen zur Datenübertragung (Powerline Communications) geregelt ist (wir berichteten mehrfach).

Weil normale Stromleitungen nicht abgeschirmt sind, können bei dieser Art der Datenübertragung erhebliche Störungen anderer Funkanwendungen auftreten. Nahezu alle Funkanwender im Bereich bis 30 MHz haben daher sich bei einer Umfrage der RegTP gegen eine Einführung von Powerline Communications ausgesprochen.

Durch die Zustimmung des Bundesrates hat die Verordnung noch keine Rechtskraft erlangt. Dazu muß sie erst noch von der Bundesregierung in Kraft gesetzt werden. Es ist damit zu rechnen, dass dies in Kürze geschieht.

Neben der "Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung" billigte der Bundesrat auch die "Frequenzzuteilungsverordnung" und die "Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung".

Die Texte der Rechtsverordnungen können im Internet als PDF-Files unter folgenden Adressen abgerufen werden:

Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung:
www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/FreqBZPV.pdf

Frequenzzuteilungsverordnung:
www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/FreqZutV.pdf

Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung:
www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/FreqNPAV.pdf

- wolf -

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