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Neu ab 1. Mai: Amateurfunk-"Einsteigerklasse" 3

Seit dem 1. Mai 1998 gibt es eine neue Amateurfunk-"Einsteigerklasse". Die offizielle Bezeichnung dafür lautet "Amateurfunkzeugnis Klasse 3".

Hier alle wichtigen Einzelheiten:

Das neue Amateurfunkzeugnis Klasse 3 berechtigt zum Amateurfunkbetrieb auf den Frequenzen 144 bis 146 MHz und 430 bis 440 MHz. Die Sendeleistung muss unter 10 Watt EIRP liegen. Es sind alle Amateurfunk-Betriebsarten erlaubt (also auch SB und Packet Radio). Die Rufzeichen tragen das Präfix "DO" (Delta Oscar).

Für den Erwerb des Amateurfunkzeugnisses Klasse 3 muß eine (vereinfachte) fachliche Prüfung für Funkamateure abgelegt werden. In dieser Prüfung sind nur "wesentliche Grundzüge" folgender Kenntnisse nachzuweisen:

1. Technische Kenntnisse in dem Maße, daß eine "eigenverantwortliche Befassung mit Funktechnik möglich ist";

2. betriebliche Kenntnisse,soweit sie "für die mit der Zeugnisklasse 3 eingeschränkten Betriebsmöglichkeiten notwendig" sind;

3. Kenntnisse über Vorschriften, "die für eine ordnungsgemäße Teilnahme am Amateurfunkdienst im Rahmen der eingeschränkten Zulassungsbedingungen der Zeugnisklasse 3 notwendig sind."

Für die Teilnahme an der Prüfung besteht keine Altersbeschränkung. Minderjährige müssen die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Die Prüfungsgebühr für die Klasse 3 beträgt 90 DM. Die Zuteilung eines Rufzeichens nach bestandener Prüfung kostet zusätzlich 50 DM.

Die Prüfung dauert insgesamt 105 Minuten zuzüglich Pausen. Für die einzelnen Prüfungsteile stehen folgende Zeiten zur Verfügung:

1. Technische Kenntnisse: 45 Minuten
2. Betriebliche Kenntnisse: 30 Minuten
3. Kenntnisse von Vorschriften: 30 Minuten

Die Prüfung wird im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Das heißt, daß für jede Prüfungsfrage mehrere Antworten vorgegeben sind (in diesem Falle vier), von denen jeweils die richtige angekreuzt werden muß (ähnlich wie bei der Führerscheinprüfung).

Jede richtig beantwortete Prüfungsfrage wird mit einer bestimmten Punktzahl bewertet. In jedem Prüfungsteil müssen jeweils mindestens 75 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden. Wer weniger als 75 Prozent, mindestens aber 70 Prozent der möglichen Punkte erreicht, der kann mündlich nachgeprüft werden.

Die Regulierungsbehörde erstellt zur Zeit eine Broschüre mit allen Fragen und Antworten. Diese Broschüre soll im Laufe des Monats Mai erscheinen. Sobald der Fragenkatalog feststeht, will ihn die Behörde vorab im Internet unter http://www.regtp.de zum Abruf bereitstellen.

Als Hilfsmittel bei der Prüfung dürfen nur Schreibzeug, ein Taschenrechner ohne Textspeicher und eine Formelsammlung benutzt werden.

Bei nicht bestandener Prüfung kann nach frühestens sieben Tagen eine Widerholungsprüfung durchgeführt werden. Es werden nur die nicht bestandenen Prüfungsteile wiederholt.

Anträge auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung können bei den Außenstellen der Regulierungsbehörde gestellt werden.

- wolf -

Außenstellen der Regulierungsbehörde

Wortlaut der neuen Amateurfunkverordnung -AFuV- (mit Prüfungsbestimmungen)

 

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