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CB-Funk-News


 

CB-Rufzeichenpflicht seit 27.05.98 offiziell beendet

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat die CB-Rufzeichenpflicht für digitale Aussendungen offiziell am 27.05.98 beendet.

Geregelt ist dies in den neuen Amtsblatt-Verfügungen 49/1998 und 50/1998, die die RegTP im Amtsblatt 10/98 am veröffentlicht hat (siehe Anlage).

Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

Die gesamte alte Verfügung 288/1997 wurde zurückgezogen. Darin war u.a. die Zuteilung von CB-Rufzeichen geregelt. Alle Anträge auf Rufzeichenzuteilung, die an die RegTP gerichtet wurden, sind somit gegenstandslos.

Die Bestimmung, daß Aussendungen digitaler Daten (z.B. Packet Radio) mit einem zugeteilten Rufzeichen gekennzeichnet sein müssen, wurde ebenfalls ersatzlos gestrichen.

Die RegTP hat dem CB-Funk bestimmte Rufzeichenreihen zur Verfügung gestellt (siehe Anlage). Eine Pflicht zur Benutzung dieser Rufzeichen besteht jedoch nicht.

-wolf-

 

Anlage: Wortlaut der neuen Verfügungen 49/1998 und 50/1998, veröffentlicht im Amtsblatt 10/1998:

Vfg 49/1998

CB-Funk; Zuteilung von Rufzeichen im CB-Funk

Die AmtsblVfg 288/1997 des ehemaligen BMPT, veröffentlicht im Amtsblatt 32/97, wird hiermit zurückgezogen.

Die aufgrund der AmtsblVfg 288/1997 bei der Regulierungsbehörde eingegangenen Anträge auf Zuteilung eines Rufzeichens werden hiermit gegenstandslos.

 

Vfg 50/1998

CB-Funk; Nutzung von Frequenzen für die digitale Datenübertragung

Die AmtsblVfg 289/1997, veröffentlicht im Amtsblatt 32/97 des ehemaligen BMPT, wird wie folgt geändert:

1. Nach dem ersten Absatz ist einzufügen:

"Den Teilnehmern am digitalen CB-Funk stehen die Rufzeichen der Rufzeichenreihen

DAA200 bis DAZ999
DBB200 bis DBQ999
DBS200 bis DDZ999
DEB200 bis DEQ999
DES200 bis DRZ999

zur Verfügung. Ausgenommen davon sind Rufzeichen, die nach dem dritten Buchstaben die Ziffern 1 und 0 enthalten.

Eine Verpflichtung zur Verwendung von Rufzeichen besteht nicht."

2. Punkt a) unter der Überschrift "I Betriebliche Bedingungen" ist zu streichen.

 

siehe dazu auch die Meldung der RegTP

 

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