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"Babysitter" weiterhin im 11-Meter-Band genehmigt

Das BMPT hat am 03.12.97 eine neue allgemeine Frequenzzuteilung (Genehmigung) für drahtlose Babyüberwachungsanlagen ("Babysitter") im 11-Meter-Band herausgegeben.

Danach dürfen Babyüberwachungsanlagen weiterhin im CB-Bereich auf den Frequenzen 26.995 kHz, 27.045 kHz, 27.095 kHz, 27.145 kHz und 27.195 kHz betrieben werden. Bei diesen Frequenzen handelt es sich um "Zwischenkanäle", die zwischen den regulären CB-Kanälen 3 und 4, 7 und 8, 11 und 12, 15 und 16 sowie 19 und 20 liegen.

Solche Babyüberwachungsanlagen dürfen nur betrieben werden, wenn sie mit einem deutschen Zulassungszeichen und der Kennzeichnung "LP" gekennzeichnet sind. Daneben müssen die Geräte mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Die effektive Strahlungsleistung darf 50 Milliwatt (ERP) nicht übersteigen. Andere Telekommunikationsanlagen (z.B. CB-Funk-Anlagen) dürfen nicht gestört werden.

Es ist verboten, drahtlose Babyüberwachungsanlagen zum Abhören zu benutzen. Wer solche Aussendungen empfängt, der darf die Tatsache des Empfangs und den Inhalt der Aussendungen anderen nicht mitteilen.

- wolf -

 

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