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07. 07. 2004

RegTP-Gebühren vor dem Europäischen Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wird sich demnächst mit der Gebührenpraxis der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) befassen.

Es geht dabei um zwei Gebührenbescheide der RegTP in Höhe von 5.420.000 Euro und 67.300 Euro, die zwei Telekommunikationsfirmen für die Vergabe von Rufnummern zahlen sollen.

Ähnliche Fälle gab es bereits im April vergangenen Jahres. Damals ging es um Gebührenbescheide in Höhe von ca. 10 Millionen Euro. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Bescheide damals aufgehoben, weil die Höhe der von der RegTP geforderten Gebühren den tatsächlichen Verwaltungsaufwand der Behörde um mehr als das Viertausendfache überschritten hatte (das Funkmagazin berichtete).

Auch die jetzt anstehenden Fälle wurden vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Dieses Mal hatten es die betroffenen Firmen aber versäumt, gegen die Gebührenbescheide Rechtsmittel einzulegen. Die Bescheide sind dadurch "bestandskräftig" geworden und können nach deutschem Recht nicht mehr ohne weiteres angefochten werden.

Das Bundesverwaltungsgericht gab jedoch zu verstehen, dass die Bescheide möglicherweise auch gegen (überordnetes) europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen, weil in den europäischen Telekommunikationsrichtlinien vorgesehen ist, dass sich Gebühren der nationalen Regulierungsbehörden auf die Deckung der "tatsächlichen Verwaltungskosten" beschränken sollen. Deshalb hat des Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof angerufen und um Überprüfung des Falles gebeten.

Einer Meldung des Branchenverbandes VATM zufolge hat die RegTP im Jahre 2003 einen Überschuss in Höhe von 90 Millionen Euro erwirtschaftet.

- wolf -

 

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