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Augsburg: Landgericht hebt Durchsuchungsbeschluss auf

Das Landgericht Augsburg hat einen Durchsuchungsbeschluß gegen einen Funkamateur aufgehoben. Dies berichtet CB-Radio unter Berufung auf den Kölner Rechtsanwalt Michael Riedel.

Dem Funkamateur wird vorgeworfen, in den vergangenen zwei Jahren mehrmals kurzzeitig auf einer Flugfunkfrequenz gesendet zu haben. Aufgrund dieses Vorwurfs erwirkte die Regulierungsbehörde beim Amtsgericht Augsburg einen Durchsuchungsbeschluss. Der Durchsuchungsbeschluss wurde mit dem pauschalen Tatvorwurf begründet, dass der Beschuldigte dringend verdächtig sei, Sendeanlagen ohne vorherige Frequenzzuteilung genutzt zu haben. Weitere

Der Funkamateur erhob gegen den Durchsuchungsbeschluss Beschwerde beim Landgericht Augsburg. Das Landgericht gab dem Funkamateur recht und hob den Beschluss auf. Es bemängelte, dass die Pauschalbegründung des Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts nicht den Anforderungen des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprochen habe. Der Tatvorwurf hätte sich nicht nur auf "schlagwortartige Bezeichnungen zur mutmaßlichen Tat" beschränken dürfen, sondern konkret zeitlich und sachlich den Tatrahmen aufzeigen müssen.

Mit einer ähnlichen Begründung hatte das Landgericht Wuppertal im Dezember vergangenen Jahres einen Durchsuchungsbeschluss aufgehoben (wir berichteten).

Die bei der zwischenzeitlich stattgefundenen Hausdurchsuchung sichergestellten Geräte müssen dem Funkamateur wieder ausgehändigt werden und dürfen bei dem zu erwartenden Gerichtsverfahren keine Verwendung finden.

- wolf -

Weitere Infos dazu unter http://ds217-115-141-148.dedicated.hosteurope.de./cbradio/textelesen?id=80

 

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